Insolvenzverwaltung / Sachwaltung
Verantwortung tragen, Zukunft gestalten
In Regelinsolvenzverfahren werden wir vom zuständigen Insolvenzgericht als Insolvenzverwalter, in Schutzschirm- bzw. Eigenverwaltungsverfahren als Sachwalter bestellt. Oberste Prämisse bei der Bearbeitung dieser Verfahren hat für uns die bestmögliche Wahrung der Gläubigerinteressen und der Erhalt restrukturierungsfähiger Unternehmen mit einer möglichst hohen Anzahl von Arbeitsplätzen.
Oft sind diese Ziele nur durch eine vorübergehende Fortführung des Unternehmens durch die Insolvenzverwaltung zu erreichen. Wir scheuen uns nicht, in dieser Situation unternehmerische Verantwortung zu übernehmen. Parallel hierzu ist zu prüfen, welche langfristigen Fortführungs- bzw. Übernahmeoptionen für das betreffende Unternehmen bestehen. Hierzu führen wir, häufig unterstützt durch ein interdisziplinär arbeitendes Expertenteam, M&A-Prozesse durch, erarbeiten die notwendigen operativen Sanierungsmaßnahmen und verhandeln mit Betriebsräten sowie den beteiligten Gewerkschaften eine möglichst sozialverträgliche Restrukturierung im Sinne einer nachhaltigen Sicherung von Arbeitsplätzen.
Wir haben Erfahrung in der Ausarbeitung und Umsetzung unternehmensindividueller Insolvenzpläne und setzen außergerichtlich wie auch forensisch im Gläubigerinteresse verschiedenste insolvenzrechtliche Ansprüche gegen Dritte durch.
„Wir haben Erfahrung in der Ausarbeitung und Umsetzung unternehmensindividueller Insolvenzpläne und setzen außergerichtlich wie auch forensisch im Gläubigerinteresse verschiedenste insolvenzrechtliche Ansprüche gegen Dritte durch.“

Wenngleich die Sanierung des betreffenden Unternehmens bzw. der zu erhaltenden Unternehmensteile immer die präferierte Option darstellt, so verfügen wir auch über die Erfahrung und die Entscheidungsstärke, Unternehmen und Geschäftsfelder ohne Fortführungsperspektive zu liquidieren und abzuwickeln.
Soweit wir in Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren als Sachwalter bestellt werden, überwachen wir zum Schutz der Gläubiger die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorgaben durch das eigenverwaltende Unternehmen und dessen Organe, bringen uns aber gleichzeitig auch in dieser Funktion in die Sanierung mit ein.
Die von uns bearbeiteten Insolvenzverfahren betreffen Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen – vom klassischen Mittelständler bis hin zum internationalen Konzern. KebekusPartner RECHTSANWÄLTE verfügt über die personellen und sachlichen Kapazitäten, auch komplexe Großverfahren mit internationalen Verflechtungen zu bearbeiten. Unsere Vorgehensweise zeichnet sich durch Transparenz, Unabhängigkeit und Professionalität aus.
