Restrukturierungs- und Sanierungsberatung
Wege aus der Krise
Neben unserer Tätigkeit als Insolvenzverwalter und Sachwalter sind wir auch in beratender Funktion tätig. So unterstützen wir mit unserer rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Expertise im Zusammenhang mit Restrukturierungsprozessen und Insolvenzen die beteiligten Stakeholder bei der Erarbeitung und Umsetzung von Sanierungslösungen sowie in Insolvenzverfahren, die von Verwalterkollegen bearbeitet werden.
Da die Eigenverwaltung von Seiten der Gläubiger sowie der Gerichte meist nur unterstützt wird, wenn restrukturierungs- bzw. insolvenzrechtliche Expertise im Unternehmen vorhanden ist, beraten und unterstützen wir die Geschäftsleitung in Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren auch als Bevollmächtigte, in besonderen Fällen auch in Organfunktion (CRO, Generalbevollmächtigte, etc.).
„Wir beraten und unterstützen die Geschäftsleitung in Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren als Bevollmächtigte, in besonderen Fällen auch in Organfunktion.“

Darüber hinaus bieten wir umfassende rechtlicheBeratung auf dem Gebiet des Insolvenzrechts sowie der damit eng in Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete, v.a. des Wirtschafts-, des Gesellschafts- und des Arbeitsrechts, an. Als Auftraggeber kommen insbesondere die Unternehmensleitung, die Gesellschafter, Aufsichtsräte, andere Organe sowie Gläubiger oder sonstige Stakeholder, die juristische Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche benötigen, in Betracht. Die Mandatsinhalte reichen von der Prüfung und Durchsetzung von Sonderrechten bis hin zur umfassenden Interessenwahrnehmung im betreffenden Verfahren und sind äußerst einzelfallabhängig.